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Schienenersatzverkehr zwischen Zittau und Görlitz: Einschränkungen für Fahrgäste und Mitnahme von Fahrrädern

Wegen Bauarbeiten fallen ab sofort die Züge der Linie RB65 zwischen Zittau und Görlitz bis zum 24. September aus. Ein Schienenersatzverkehr wurde eingerichtet, bringt aber einige Einschränkungen mit sich, besonders für Fahrgäste mit Fahrrädern, Rollstühlen oder Kinderwagen. Die Busse halten nicht immer an den Bahnhöfen, und es besteht keine Garantie für die Mitnahme von Fahrrädern. Reisende sollten sich gut vorbereiten, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, während die Bauarbeiten in Zittau voranschreiten.

Seit Mittwoch, den 20. September, sind die Züge der Linie RB65 zwischen Zittau und Görlitz aufgrund von Bauarbeiten eingestellt. Diese Maßnahme soll bis zum 24. September andauern. Zur Überbrückung der Lücke wurde ein Schienenersatzverkehr eingerichtet, der jedoch einige Einschränkungen mit sich bringt.

Insbesondere für Fahrgäste, die mit Fahrrädern reisen möchten, gibt es besondere Regelungen zu beachten. Die Busse des Ersatzverkehrs halten nicht immer an den Bahnhöfen entlang der Strecke, was die Planung für viele Pendler erschwert. Zudem können Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder lediglich eingeschränkt befördert werden. In Fahrzeugen mit geringem Platzangebot haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang, was bedeutet, dass es keine Garantie für die Mitnahme von Fahrrädern gibt.

Die Bauarbeiten haben ihren Ursprung in Zittau, dem Startort für die Instandhaltungsmaßnahmen. Reisende werden gebeten, sich auf die Veränderungen einzustellen und vorab zu planen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Fakten

  • Der Schienenersatzverkehr zwischen Zittau und Görlitz ist teilweise eingerichtet.
  • Die Züge der Linie RB65 fallen auf diesem Abschnitt aus.
  • Für die Ersatzbusse gelten Einschränkungen.
  • Zittau ist der Startort der Bauarbeiten.
  • Die von der Odeg betriebenen Züge der Linie RB65 zwischen Zittau und Görlitz fallen seit Mittwoch und noch bis zum 24. September aus.
  • Es ist ein Schienenersatzverkehr eingerichtet.
  • Besondere Einschränkungen bedeuten das für Fahrgäste mit Fahrrad.
  • Die Busse nicht immer an den Bahnhöfen der Strecke halten.
  • Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder können mit dem Ersatzverkehr nur eingeschränkt befördert werden.
  • Bei wenig Platz haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang.
  • Ein Anspruch auf Mitnahme des Fahrrades besteht nicht.
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