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Zahlungsrückstände des Freistaats Sachsen belasten Landkreis Görlitz mit über drei Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Ausländer

Der Landkreis Görlitz sieht sich einem finanziellen Engpass gegenüber, da der Freistaat Sachsen über drei Millionen Euro für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer nicht erstattet hat. Besonders besorgniserregend sind die mehr als 1,4 Millionen Euro aus dem Jahr 2024 und die über 1,5 Millionen Euro aus 2023. Die langen Bearbeitungszeiten und die erheblichen Verzögerungen bei den Erstattungen durch die zuständigen Stellen sorgen für zusätzliche Unsicherheit. Diese Entwicklungen werfen ein Schatten auf die Unterstützung, die der Landkreis dringend benötigt, um den betroffenen jungen Menschen adäquate Hilfe bieten zu können.

Der Landkreis Görlitz sieht sich mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert, da der Freistaat Sachsen anscheinend Zahlungsrückstände in Höhe von über drei Millionen Euro hat. Diese Summe betrifft die nicht erstatteten Kosten für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer über den Zeitraum von 2023 bis 2025. Besonders gravierend ist die Situation im Jahr 2024, in dem allein mehr als 1,4 Millionen Euro nicht erstattet wurden. Für das Jahr 2023 summieren sich die Rückstände sogar auf über 1,5 Millionen Euro.

Die Bearbeitungsdauer der Anträge auf Erstattung variiert stark, was die finanzielle Unsicherheit für den Landkreis weiter verschärft. Die Bearbeitung der Erstattungen durch das sächsische Sozialministerium sowie das Landesjugendamt erfolgt zudem mit erheblicher Verzögerung, was die Situation noch komplizierter macht. Diese Entwicklungen werfen Fragen hinsichtlich der finanziellen Zuständigkeiten und der Unterstützung des Freistaates Sachsen auf und stellen eine Herausforderung für den Landkreis Görlitz dar.

Fakten

  • Der Freistaat Sachsen hat offensichtlich Zahlungsrückstände gegenüber dem Landkreis Görlitz.
  • Die nicht erstatteten Kosten für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer summieren sich auf über drei Millionen Euro in den Jahren 2023 bis 2025.
  • Allein im Jahr 2024 wurden über 1,4 Millionen Euro nicht erstattet.
  • Für das vergangene Jahr (2023) sind es über 1,5 Millionen Euro.
  • Die Bearbeitungsdauer variiert sehr stark.
  • Die Erstattungen wurden erst vom sächsischen Sozialministerium, dann vom Landesjugendamt 'mit erheblicher Verzögerung bearbeitet'.
  • Der Landkreis Görlitz befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
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