Bundespolizei stoppt gesuchten Mann am Grenzübergang Zittau und verhindert Haftstrafe
Am 18. November 2025 wurde ein 43-jähriger Pole am polnischen Grenzübergang auf der B 178n bei Zittau von der Bundespolizei gestoppt. Er hatte einen offenen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und konnte dank der Begleichung seiner Geldstrafe in Höhe von 920 Euro einer Haftstrafe entkommen. Ein eindrucksvolles Beispiel für das effiziente Handeln der Behörden!
Am 18. November 2025 wurde ein gesuchter Mann am polnischen Grenzübergang auf der B 178n bei Zittau von der Bundespolizei gestoppt. Der 43-jährige Pole reiste um 18:15 Uhr mit einem Sattelzug ein und sah sich unmittelbar mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl konfrontiert. Hintergrund des Haftbefehls ist eine Verurteilung aus dem Jahr 2021, bei der der Mann wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit einer Geldstrafe belegt wurde.
Dank seiner Fähigkeit, die geforderte Gesamtsumme inklusive Verfahrenskosten in Höhe von 920,00 Euro zu begleichen, konnte der Mann einer Ersatzhaftstrafe von 50 Tagen entkommen. Dieser Vorfall wurde durch die Bundespolizeiinspektion Ebersbach dokumentiert und zeigt einmal mehr die Wachsamkeit der Bundespolizei an den Grenzübergängen.
Fakten
- Ein per Haftbefehl gesuchter Mann wurde am 18. November 2025 am polnischen Grenzübergang auf der B 178n bei Zittau durch die Bundespolizei gestoppt.
- Der 43-jährige Pole war um 18:15 Uhr mit einem Sattelzug eingereist und wurde nun mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl konfrontiert.
- Demnach war er 2021 wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
- Da er die geforderte Gesamtsumme inklusive Verfahrenskosten in Höhe von 920,00 Euro zahlen konnte, entging er einer Ersatzhaftstrafe von 50 Tagen.
- Der Fall wurde von der Bundespolizeiinspektion Ebersbach übermittelt.
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