Lachgasverkauf mit Nebenwirkungen – Wie reagiert die Stadt auf Vermüllung und Gesundheitsgefahren rund um einen 24/7-Supermarkt in Moosach?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Delija Balidemaj, Jens Luther, Dr. Evelyne Menges und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.2.2026
Lachgasverkauf mit Nebenwirkungen – Wie reagiert die Stadt auf Ver- müllung und Gesundheitsgefahren rund um einen 24/7-Supermarkt in Moosach?
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Ihre Anfrage vom 19.2.2026 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet. In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Aktuelle Berichterstattung sowie zahlreiche Hinweise aus der Anwohner- schaft machen auf ein zunehmendes Problem im Umfeld eines 24/7-Supermarktes in Moosach aufmerksam. Vor Ort werden rund um die Uhr kleine und große Lachgasflaschen samt schwarzen Ballonen verkauft, die anschließend von Jugendgruppen direkt im öffentlichen Raum um den Laden herum konsumiert werden.
Die Folgen sind deutlich sichtbar: auf den beigefügten Bildern sind leere Lachgasflaschen, schwarze Ballone und Verpackungen auf dem Geh- und Radweg, auf Parkplätzen sowie in angrenzenden Nebenstraßen, insbeson- dere in der Franz-Fihl-Straße, zu erkennen. Teilweise liegen die Behälter unmittelbar auf der Fahrbahn, in den Park buchten oder Garageneinfahrten. Nach Angeben von Anwohnerinnen und Anwohnern kommt es darüber hinaus regelmäßig zu Verschmutzungen durch Erbrochenes in unmittelbarer Nähe des Geschäfts sowie auf umliegenden Parkflächen als bekannte Nebenwirkung des Lachgaskonsums. Dies beeinträchtigt nicht nur Sicher heits und Sauberkeitsempfinden im Quartier, sondern stellt auch eine gesundheitliche Belastung dar.
Die geschilderten Zustände werfen ordnungsrechtliche, gewerberechtliche und abfallrechtliche Fragen auf. Wenn ein bestimmtes Warensortiment regelmäßig zu massiven Verunreinigungen im öffentlichen Raum führt, muss geprüft werden, ob und welche Handlungsoptionen der Stadt zur Verfügung stehen.“
Bevor das Kreisverwaltungsreferat zu Ihren diesbezüglich aufgeworfenen Fragen in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Stellung nimmt, möchten wir gerne einige grundsätzliche Aspekte einfließen lassen.
Gemäß Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLad-SchlG) dürfen personallos betriebene Kleinstsupermärkte mit einer unmittelbar dem Verkauf dienenden Grundfläche von bis zu 150 m², in denenkein unmittelbarer persönlicher Kundenkontakt stattfindet und die Auswahl, Übergabe und Bezahlung der Waren mittels eines oder mehrerer Warenautomaten bzw. mittels Selbstbedienung erfolgt, in den allgemeinen Ladenschlusszeiten geöffnet sein.
Nach der Begründung im Gesetzentwurf wird personallos betriebenen Kleinstsupermärkten grundsätzlich ein durchgehender Betrieb an allen Wochentagen gestattet.
Eine Beschränkung des Sortiments personallos betriebener Kleinstsupermärkte ist gegenüber dem üblichen Warenangebot von Supermärkten nicht vorgesehen.
Frage 1:
Ist dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) die Problematik rund um den Verkauf von Lachgas in dem betreffenden Geschäft bekannt? Seit wann liegen entsprechende Beschwerden oder Erkenntnisse vor?
Bereits am 19.12.2025 wandte sich die BA-Geschäftsstelle Nord im Namen des Bezirksausschusses 10 an die Bezirksinspektion Nord, mit der Bitte um Übermittlung der Kontaktdaten der Eigentümer*in des betroffenen 24/7 Supermarktes an der Dachauer Straße, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Ziel sei es, die aktuelle Situation zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu finden.
Antwort:
Nach Auskunft der Bezirksinspektion Nord wurde eine Bürgerbeschwerde vom 21.1.2026 wegen Verschmutzungen im Bereich der Dachauer Straße zwischen Hugo-Troendle-Straße und Franz-Fihl-Straße mit Schreiben vom 22.1.2026 an das Baureferat, Abteilung Straßenunterhalt, weitergeleitet.
Die Bezirksinspektion Nord teilt weiter mit:
„Die 24/7-Supermärkte mit Anschriften Dachauer Str. 258 und 264, beide 80992 München, liegen in genau diesem beschriebenen Bereich. Nachdem in der Dachauer Str. 258 allerdings auch die konzessionierte Gaststätte „Mocca‘s 50“ betrieben wird, wurde der betroffene Bereich bei einer Kontrolle am 28.1.2026 durch die Bezirksinspektion Nord aufgesucht. Hierbei wurde – auch durch Befragung der Betreiberin des Kioskes in der Dachauer Str. 260 – ermittelt, dass die Verschmutzungen tatsächlich von den 24/7-Supermärkten ausgingen.
Auch zu diesem Zeitpunkt wurde den Kontrollbeamten geschildert, dass immer wieder teils sehr große Lachgasflaschen nach erfolgtem Konsum im öffentlichen Raum oder angrenzenden Privatgrundstücken zurückge-lassen werden. Diese werden wohl aus den sog. personallos betriebenen Kleinstsupermärkten bezogen.“
Frage 2:
Wurden durch KVR oder Polizei Kontrollen im Umfeld des Geschäfts durch
geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Siehe Ausführungen zu Frage 1.
Antwort:
Das Polizeipräsidium E 2 nimmt wie folgt Stellung:
„Die beiden 24/7 – Automatengeschäfte, Dachauer Straße 258 und Dachauer Straße 260 sind der örtlich zuständigen Polizeiinspektion (PI) 44 bekannt. Beide Örtlichkeiten werden bei entsprechender Witterung durch Jugendliche und Heranwachsende als Treffpunkt genutzt.
Grundsätzlich stellen 24/7 Kioske ein recht neues Phänomen dar, sodass Anwohner von solchen Geschäften nun, anders als früher, auch nachts mit Kundenverkehr rechnen müssen. Im Vergleich zu früheren, etablierten, nächtlichen Jugendtreffpunkten sind die beiden 24/7 Shops jedoch als eher unauffällig zu beurteilen. Gleichwohl ist auch der PI 44 bewusst, dass diese Kioske örtlich deutlich näher an Wohnquartieren gelegen sind als die „etablierten“ Jugendtreffpunkte, die eher verborgen in Parkanlagen, oder in Gewerbeflächen (Tankstellen, Schnellrestaurants etc.) lagen.
Durch Anwohner wurden zurückliegend gelegentlich über den Polizeinotruf (Suchparameter jeweils 1.1.2025 – 25.2.2026) Sachverhalte mitgeteilt, die Polizeieinsätze zur Folge hatten. Im genannten Zeitraum wurden mit Bezug zu den beiden 24/7 Kiosken insgesamt 7 verschiedene solcher Sachverhalte mitgeteilt:
In zwei Fällen handelte es sich dabei um zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Kunden und Kioskbetreibern (Ware wurde vermeintlich nicht ausgeworfen, sodass der Käufer sein Geld zurückforderte, bzw. sei Wechselgeld nicht richtig ausgeworfen worden), die restlichen 4 Fälle hatten unmittelbar mit den an den dortigen Läden aufhältigen Jugendlichen zu tun. Hauptsächlich handelte es sich hier allerdings um Ruhestörungen, sowie in einem Fall um ein Raubdelikt zwischen zwei „rivalisierenden“ Jugendgruppen.Keiner dieser Notrufe hatte jedoch Lachgaskonsum zum Inhalt, beschwert wurde sich wegen der allgemeinen Lautstärke der auf der Straße stehenden Jugendlichen.
Im Lauf des oben genannten Zeitraumes gingen bei der PI 44 telefonisch und auch postalisch eine mittlere, einstellige Anzahl von Beschwerden über Vermüllung im Umfeld der Kioske ein: In zwei Fällen wurden hierbei von Anwohnern leere Lachgasflaschen gefunden und durch Beamte der PI 44 der Entsorgung zugeführt. Angesichts der Tatsache, dass solche Lachgasflaschen tatsächlich Bestandteil des Sortimentes der Kioske sind und der örtlichen Nähe der Auffindeorte liegt ein Zusammenhang zwar nahe, kann jedoch nicht nachgewiesen werden.
(Ordnungswidrigkeits-)anzeigen gegen die Kiosk-Betreiber wurden aus diesem Grunde nicht erstattet.
Aufgrund der bekannten Problematik werden bei entsprechender Witterung beide Kioske durch uniformierte und zivile Einsatzkräfte regelmäßig bestreift. In einem Fall konnten bei einer Kontrolle Betäubungsmittel bei einem Heranwachsenden aufgefunden und beschlagnahmt werden.
Der Verkauf von Lachgas wird – nach einer Gesetzesnovelle, die ab 12.4.2026 wirksam wird – in naher Zukunft wesentlich stärker reglementiert sein. Für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Erwerbs- und Besitzverbot vorgesehen, auch der Verkauf über Automaten wird dann nicht mehr zulässig sein. Die Auswirkung dieser Rechtsänderung bleibt zwar abzuwarten, eine deutliche Entspannung der Situation, insbesondere im Zusammenhang mit solchen 24/7 Kiosken ist jedoch zu erwarten. Die PI 44 wird beide Örtlichkeiten auch weiterhin in die ständige Lageauswertung und mit entsprechender Bewertung auch in die gezielte Bestreifung und Kontrolltätigkeit einbeziehen.“
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Frage 3
Besteht rechtlich die Möglichkeit, den Verkauf von Lachgasflaschen im Rahmen gewerberechtlicher Auflagen einzuschränken oder zu untersagen, sofern eine nachweisbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt?
Gewerberechtliche Möglichkeiten für Auflagen oder eine Untersagung des Verkaufs von Lachgas bestehen nicht. Die unter Ziffer 9 genauer erläuterte Gesetzesänderung soll künftig entsprechende Beschränkungen schaffen.
Antwort:
Frage 4:
Kann der Verkauf von Lachgas, insbesondere in großen Gebinden, im Rahmen der Betriebserlaubnis mit Nebenbestimmungen versehen werden, etwa im Hinblick auf Verkaufszeiten, Alterskontrollen oder Mengenbeschränkungen?
Ein personallos betriebener 24/7-Kleinstsupermarkt benötigt keine Betriebserlaubnis, sondern verfügt nur über eine Gewerbeanmeldung. Die Festsetzung von Nebenleistungen ist gewerberechtlich nicht möglich.
Antwort:
Frage 5:
Ist es möglich, den Betreiber des Geschäfts ordnungsrechtlich zu verpflichten, im unmittelbaren Umfeld des Geschäfts für Sauberkeit zu sorgen, wenn das verkaufte Warensortiment regelmäßig zu spezifischen Müllaufkommen führt?
Eine ordnungsrechtliche Verpflichtung wäre bei Führung eines Nachweises zur Herkunft des Mülls zu prüfen. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen zu Frage 3. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Situation vor Ort sich hinsichtlich des ab 12.4.2026 geltenden Verbots zur Abgabe von Lachgas über Automaten und den Versandhandel an private Endverbraucher*innen entwickeln wird. Hierzu hat der Bundestag bereits am 13.11.2025 eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) beschlossen.
Antwort:
Frage 6:
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Abfall- oder Straßenrecht, um gegen das wiederholte Zurücklassen der Lachgasflaschen und Ballone im öffentlichen Raum vorzugehen?
Siehe Ausführungen zu Frage 10.
Antwort:
Frage 7:
Wurden Bußgeldverfahren gegen Verursacher oder den Betreiber eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?
Siehe Ausführungen zu Fragen 1 und 2.
Antwort:
Frage 8:
Liegen dem Gesundheitsreferat Erkenntnisse über gesundheitliche Zwischenfälle oder Notfalleinsätze im Zusammenhang mit Lachgaskonsum in diesem Bereich vor?
Das Gesundheitsreferat teilt dazu mit:
„In den Notaufnahmen der München-Klinik wurden im Jahr 2025 Patient*innen mit Lachgasintoxikationen behandelt. Lachgasintoxikationen werden mit anderen inhalativen Intoxikationen zusammen erfasst, es liegt also keine Anzahl nur für Lachgaskonsum vor.
Notfalleinsätze insgesamt, wie auch gesundheitliche Zwischenfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von Lachgas sind nicht meldepflichtig gegenüber dem GSR und werden insoweit auch nicht erfasst. Daten für den Bereich um den Supermarkt in Moosach oder das Stadtgebiet München hierzu liegen dem GSR somit nicht vor.“
Antwort:
Frage 9:
Wie bewertet die Stadtverwaltung die Situation aus Sicht des Jugendschutzes? Ist bekannt, ob Minderjährige Zugang zu den angebotenen Produkten haben?
Das Gesundheitsreferat teilt dazu mit:
„Bislang hatten Minderjährige Zugang zu Lachgasprodukten. Mit Änderung des Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), welches der Bundestag am 13.11.2025 beschlossen hat, soll der Missbrauch von Lachgas zu Rauschzwecken eingedämmt werden. Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes (jeweils in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 g) unterfallen künftig dem umfassenden Umgangsverbot nach § 3 NpSG. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas ist zusätzlich ein Abgabeverbot an und ein Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige sowie ein Verbot zur Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Endverbraucher*innen vorgesehen. Das Gesetz greift ab 12.4.2026.
Antwort:
Das Gesundheitsreferat befürwortet diese Gesetzesänderung und hält aufgrund der hohen gesundheitlichen Risiken des missbräuchlichen Konsums insbesondere für Jugendliche und Heranwachsende ein Verkaufs- und Besitzverbot von Lachgas (Distickstoffmonoxid) für erforderlich.“
Frage 10:
Welche kurzfristigen Maßnahmen plant die Stadt, um die Sauberkeit und Sicherheit im Umfeld des Geschäfts wiederherzustellen?
Das Baureferat teilt dazu mit:
„Das im Schreiben angesprochene Geschäft liegt an der Dachauer Straße. In diesem Abschnitt ist die Dachauer Straße in die Straßenreinigungssatzung als sogenannte F-Straße aufgenommen, das heißt, die Reinigung der Fahrbahn, Parkbucht sowie der Radwege übernimmt die städtische Stra-ßenreinigung. Die Gehwege müssen durch die jeweiligen Anlieger*innen selbst regelmäßig gereinigt werden.“
Antwort:
Frage 11:
Ist eine verstärkte Bestreifung durch das KVR oder die Polizei vorgesehen, um weitere Verunreinigungen und ordnungswidrige Zustände zu verhindern?
Siehe Ausführungen zu Frage 2.
Antwort:
Frage 12:
Wie bewertet die Stadtverwaltung grundsätzlich den zunehmenden Verkauf von Lachgas als Konsumprodukt im Stadtgebiet?
Das Gesundheitsreferat teilt dazu mit:
„Das Gesundheitsreferat sieht den zunehmenden Verkauf von Lachgas zu Konsumzwecken aus medizinischen und ökologischen Gründen kritisch und begrüßt daher die o.g. Gesetzesänderung. Der missbräuchliche Konsum von Lachgas ist aus medizinischer Sicht als problematisch und weder als harmlos noch als ungefährlich einzuschätzen. Er kann sowohl unmittelbare gesundheitliche Schäden verursachen als auch langfristige oder chronische Schäden nach sich ziehen. Die Gefahr durch den Gebrauch von Lachgas wird durch die Konsumierenden unterschätzt. Die wenigsten Konsumenten wissen, dass sie schwere, möglicherweise auch lebenslange gesundheitliche Folgen davontragen können.
Antwort:
Diese Auffassung wird sowohl durch medizinische Fachgesellschaften vertreten (z.B. Deutsche Gesellschaft für Neurologie) als auch beispielsweise durch die European Union Drugs Agency (EUDA).Neben den gesundheitlichen Risiken bei unsachgemäßem Gebrauch bzw. Missbrauch von Lachgas, stellen falsch entsorgte Gasflaschen die Müllentsorgung vor Probleme. Da die Kartuschen in alle Regel nicht restentleert sind, handelt es sich dabei um gefährlichen Abfall, der bei den entsprechenden Annahmestellen (Wertstoffhof, Schadstoffmobil, Handel etc.) abgegeben werden müsste, um einer sicheren Behandlung als Sonderabfall zugeführt zu werden. Stattdessen landen die Behälter über die Straßenreinigung in der kommunalen Abfallsammlung. Dabei drohen durch das Zusammenpressen in Sammelfahrzeugen, Sortieranlagen und Müllverbrennungsanlagen Explosionen, die das Reinigungspersonal gefährden. (siehe Pressemeldung AWM)“
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Fakten
- Die Stadt München hat eine Anfrage der Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Delija Balidemaj, Jens Luther, Dr. Evelyne Menges und Thomas Schmid vom 19.2.2026 über den Lachgasverkauf mit Nebenwirkungen in Moosach.
- Die Anfrage wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
- Die Stadt München hat eine Bürgerbeschwerde vom 21.1.2026 wegen Verschmutzungen im Bereich der Dachauer Straße zwischen Hugo-Troendle-Straße und Franz-Fihl-Straße mit Schreiben vom 22.1.2026 an das Baureferat, Abteilung Straßenunterhalt, weitergeleitet.
- Die Bezirksinspektion Nord hat festgestellt, dass die Verschmutzungen tatsächlich von den 24/7-Supermärkten ausgingen.
- Das Polizeipräsidium E 2 hat bestätigt, dass es Kontrollen im Umfeld des Geschäfts durchgeführt wurde, aber keine Lachgaskonsum zum Inhalt hatte.
- Die Stadt München kann den Verkauf von Lachgasflaschen im Rahmen gewerberechtlicher Auflagen einzuschränken oder zu untersagen, sofern eine nachweisbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt.
- Ein personallos betriebener 24/7-Kleinstsupermarkt benötigt keine Betriebserlaubnis, sondern verfügt nur über eine Gewerbeanmeldung.
- Die Stadt München plant kurzfristige Maßnahmen, um die Sauberkeit und Sicherheit im Umfeld des Geschäfts wiederherzustellen, wie z.B. die Regelmäßigkeit der Straßenreinigung.
- Eine verstärkte Bestreifung durch das KVR oder die Polizei ist vorgesehen, um weitere Verunreinigungen und ordnungswidrige Zustände zu verhindern.
- Die Stadt München bewertet den zunehmenden Verkauf von Lachgas als Konsumprodukt im Stadtgebiet kritisch und begrüßt die geplante Gesetzesänderung, um den Missbrauch von Lachgas einzudämmen.
- Die Dachauer Straße in Moosach ist eine F-Straße, was bedeutet, dass die Reinigung der Fahrbahn, Parkbucht sowie der Radwege übernimmt die städtische Straßenreinigung.
- Die Stadt München bewertet den Verkauf von Lachgas als Konsumprodukt im Stadtgebiet kritisch und begrüßt die geplante Gesetzesänderung, um den Missbrauch von Lachgas einzudämmen.
- Die Dachauer Straße in Moosach ist eine F-Straße, was bedeutet, dass die Reinigung der Fahrbahn, Parkbucht sowie der Radwege übernimmt die städtische Straßenreinigung.
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